Mehrstimmrechtsaktie

Mehrstimmrechtsaktie
Mehrstimmrechtsakti|e,
 
mit erhöhtem Stimmrecht bei gleichem Nennbetrag wie bei Stammaktien ausgestattete Aktie, deren Ausgaben nach § 12 Absatz 2 Aktiengesetz grundsätzlich unzulässig ist. Ausnahmen können aber von der obersten Wirtschaftsbehörde des Landes, in dem die AG ihren Sitz hat, zur Wahrung überwiegend gesamtwirtschaftlicher Belange zugelassen werden (meist für Versorgungsunternehmen, bei denen der kommunale Einfluss gewahrt bleiben soll). Vor 1966 ausgegebene Mehrstimmrechtsaktien bleiben (meist als Vorzugsaktien) erhalten.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Mehrstimmrechtsaktie — ⇡ Vorzugsaktie, der durch die Satzung ein erhöhtes ⇡ Stimmrecht beigelegt ist. Gemäß § 12 II AktG sind Mehrstimmrechte unzulässig. Damit gilt auch in Deutschland: One Share, One Vote …   Lexikon der Economics

  • Stimmrechtsaktie — ⇡ Mehrstimmrechtsaktie …   Lexikon der Economics

  • Stimmrecht — Wahlberechtigung; Wahlrecht * * * Stịmm|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht zur Abstimmung ● er verlor sein Stimmrecht im Komitee * * * Stịmm|recht, das: Recht, an einer Abstimmung od. an Wahlen teilzunehmen. * * * Stimmrecht,   1) allgemein: die… …   Universal-Lexikon

  • Mehrfachstimmrecht — Mehrfachstimmrecht,   im Handels /Gesellschaftsrecht das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als seiner Beteiligung entspricht. Das Mehrfachstimmrecht ist in der GmbH und der… …   Universal-Lexikon

  • Vorzugsaktien — Vorzugs|akti|en,   Vorrechts|akti|en, Prioritäts|akti|en, Vorzüge, Aktien, die gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten hinsichtlich der Gewinnverteilung (Dividendenvorzugsaktien), der Verteilung des Gesellschaftsvermögens im Falle der …   Universal-Lexikon

  • Mehrstimmrecht — 1. M. bei Genossenschaften: Genossen, die den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft bes. fördern, bis zu drei Stimmen eingeräumtes ⇡ Stimmrecht. 2. M. bei Aktiengesellschaften: ⇡ Mehrstimmrechtsaktie …   Lexikon der Economics

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